Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alles, was die rechtliche Seite von Prüfungen angeht. Er überwacht die Einhaltung der Prüfungsordnung und erteilt eine Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung. In Streitfällen zur Benotung oder der Zulassung zu Prüfungen muss dieser Ausschuss entscheiden.
Hier ist die Vertretung der Studenten wichtig, denn Prüfungen betreffen jeden einmal. Voraussetzung für eine gute Mitarbeit ist natürlich, sich mit der Prüfungsordnung und den damit zusammenhängenden Regelungen vertraut zu machen.
Zusammensetzung: Professoren, Mitarbeiter, Studenten
Konstitution: Studentische Vertreter werden durch den jeweiligen FSR entsandt
Umfang der Arbeit: 2-3 Sitzungen pro Semester, Vor- und Nachbereitung
Aufgaben: Einhaltung der Prüfungsordnung überwachen
Kontakt und Information: Fachschaftsrat der jeweiligen Fachschaft
Hier ist die Vertretung der Studenten wichtig, denn Prüfungen betreffen jeden einmal. Voraussetzung für eine gute Mitarbeit ist natürlich, sich mit der Prüfungsordnung und den damit zusammenhängenden Regelungen vertraut zu machen.
Zusammensetzung: Professoren, Mitarbeiter, Studenten
Konstitution: Studentische Vertreter werden durch den jeweiligen FSR entsandt
Umfang der Arbeit: 2-3 Sitzungen pro Semester, Vor- und Nachbereitung
Aufgaben: Einhaltung der Prüfungsordnung überwachen
Kontakt und Information: Fachschaftsrat der jeweiligen Fachschaft
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