Fakultätsrat
Der Fakultätsrat (manchmal auch FakRat genannt) ist das oberste Gremium an einer Fakultät. Hier sitzen Professoren, Studenten und sonstige Mitarbeiter zusammen, diskutieren und fällen die wichtigen Entscheidungen an einer Fakultät. Den Vorsitz im Fakultätsrat hat der Dekan. Näheres zum Fakultätsrat regelt § 88 des Sächsischen Hochschulgesetzes.
Dem Fakultätsrat (an unserer Fakultät) gehören 7 Hochschullehrer, 2 wissenschaftliche Mitarbeiter, 2 studentische Vertreter, 1 sonstiger Mitarbeiter sowie der Gleichstellungsbeauftragte stimmberechtigt an. Daran erkennt man, dass die Hochschullehrer über die Mehrheit von einem Sitz verfügen müssen.
Auch wenn die Studenten zahlenmäßig in der Minderheit sind, wird ihre Meinung respektiert und auch ernst genommen; schließlich wissen alle, dass es nur zusammen funktionieren kann und ohne Studenten gäbe es gar keine Universität.
Seit 2009 werden die Mitglieder des Fakultätsrates für 5 Jahre direkt gewählt – außer die Studenten, die jedes Jahr neu gewählt werden (Wer ist schon 5 Jahre an der Uni…). Vor 2009 wurden die studentischen Vertreter durch den FSR in den Fakultätsrat entsandt.
Der Fakultätsrat tagt einmal im Monat. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Im Fakultätsrat bekommt man sicherlich einen guten Draht zu den Professoren und wichtige Informationen, sodass die Vertreter ihre Fachschaft über alle wichtigen Beschlüsse gut informieren müssen.

